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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 97/13 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 13, EStG § 57 Abs. 3, BewG § 125 Abs. 2
Schlagwörter Landwirtschaft, Betriebsgröße, Ersatzwirtschaftswert, Ansparabschreibung, Eigentum
Rechtsfrage: Wie ist bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Bundesländern, der sowohl eigene als auch zugepachtete Flächen bewirtschaftet, der Ersatzwirtschaftswert im Hinblick auf die Größenmerkmale des § 7 g Abs. 2 EStG auf die Eigentumsverhältnisse umzurechnen? Stellt der Ersatzwirtschaftswert überhaupt eine geeignete Bemessungsgrundlage für die Betriebsgröße dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 12.11.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 791/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 430
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 02 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2017
Erledigungs-Az: VI R 97/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 16 23