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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 52/16 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 16 Buchst. k, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g
Schlagwörter Steuerbefreiung, Seniorenwohnanlage, Altenpflegeheim, Altenheim, Betreuungsleistungen, Betreutes Wohnen, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Darf die Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Hausnotrufsystem und aus der Betreuungspauschale einer Seniorenresidenz GbR gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG abgelehnt werden, wenn diese weder einen Vertrag, eine Anerkennung oder Vereinbarung nach dem Sozialrecht vorgelegt, noch eine vollständige oder überwiegende Vergütung der Betreuungsleistungen und Pflegekosten in mindestens 40 v.H. der Fälle nachgewiesen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 02.06.2016
Vorinstanz/AZ: 7 K 7107/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 2093
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 24 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.08.2017
Erledigungs-Az: V R 52/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 20 10