
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 10/15 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, InsO § 80 Abs. 1, InsO § 291 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Restschuldbefreiung, Treuhänder, Steuererstattung |
Rechtsfrage: | Nach Erlass eines Nachtragsverteilungsbeschlusses hat das Finanzamt das sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ergebende Guthaben direkt dem (ehemaligen) Insolvenzschuldner überwiesen und den Bescheid ihm bekannt gegeben. Auf Antrag der Treuhänderin auf Erstattung an sie hat das Finanzamt einen Abrechnungsbescheid erlassen. Setzt die Auskehrung eines Steuererstattungsanspruchs an die Insolvenzmasse eine an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder wirksam bekannt gegebene Steuerfestsetzung voraus? - War der Abrechnungsbescheid über dessen Tenor hinreichend bestimmt? - Sind bei der Prüfung der hinreichenden Bestimmtheit eines Nachtragsverteilungsbeschlusses die von der Rechtsprechung zu § 46 AO entwickelten Anforderungen entsprechend anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 769/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 12 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.09.2016 |
Erledigungs-Az: | VII R 10/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 03 41 |