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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 43/04
§§: EStG 2001 § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG 2001 § 32 Abs. 4 Satz 4
Schlagwörter Währung, Einkünfte und Bezüge, Umrechnung, Au-pair, Kindergeld
Rechtsfrage: Umrechnung des der als Au-pair-Mädchen in den USA tätigen Tochter gezahlten Taschengeldes nach dem Devisenmittelkurs oder Wechselkurs oder im Verhältnis 1:1? Sind die Leistungen der Gasteltern (Unterhalt, Verpflegung) bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge der Tochter aus Gründen der Gleichbehandlung mit ausländischen Au-pairs in Deutschland nicht anzusetzen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.05.2003
Vorinstanz/AZ: 12 K 4305/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 31 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2004
Erledigungs-Az: VIII R 43/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet