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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-172/13 (EuGH)
§§: AEUV Art. 49, EWR-Abkommen Art. 31
Schlagwörter EG, EU, grenzübergreifender Verlustausgleich, Konzern, Niederlassungsfreiheit, Vereinigtes Königreich
Rechtsfrage: Hat das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Pflichten aus Art. 49 AEUV und Art. 31 EWR-Abkommen verstoßen, dass es Voraussetzungen für den grenzübergreifenden Verlustausgleich in Konzernen aufgestellt hat, die es praktisch unmöglich machen, einen solchen Ausgleich vornehmen zu können, und diesen Ausgleich auf Zeiträume nach dem 1.4.2006 beschränkt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 207 S. 3
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.02.2015
Erledigungs-Az: Rs C-172/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 05 97