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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 1/03 |
§§: | AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1, ErbStG § 34, ErbStG § 30, ErbStG § 31 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Anlaufhemmung, Anzeigepflicht, Testamentseröffnung, Steuererklärung, Festsetzungsfrist, Verjährung |
Rechtsfrage: | Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 - Gleichstellung der Anzeige nach § 30 und § 34 ErbStG. Führt die Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung nach § 31 Abs. 1 ErbStG gegenüber einem gemäß § 30 Abs. 3 ErbStG nicht anzeigepflichtigen Erwerber zur Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 8589/98 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 19 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.11.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 1/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 11 94 |