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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 75/01 |
§§: | ErbStG § 13 a |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Erblasser, Betriebsvermögen, Freibetrag, Erbe |
Rechtsfrage: | Erbschaftsteuerrechtliche Aufteilung des Freibetrags für Betriebsvermögen: Hat der Erblasser hinsichtlich des Freibetrags für das Betriebsvermögen nach § 13 a ErbStG keine Verfügung getroffen, so steht der Freibetrag jedem Erben entsprechend seinem Erbteil, sonst den Erwerbern zu gleichen Teilen zu. Ist demnach in Fällen, in denen neben den Erben auch Vermächtnisnehmer Betriebsvermögen erhalten, der Freibetrag zu gleichen Teilen (nach Köpfen) aufzuteilen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3051/99 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 52 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 75/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 15 23 |