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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 11/05
§§: EStG § 26, EStG § 26 a, EStG § 32 a, GG Art. 6, LPartG § 5
Schlagwörter Splitting, Lebenspartner, Zusammenveranlagung, Unterhalt, Verfassungsmäßigkeit, Tarif, nichteheliche Lebensgemeinschaft
Rechtsfrage: Ist das Ehegattensplitting im Wege der verfassungskonformen Auslegung -wegen der durch § 5 LPartG begründeten wechselseitigen Unterhaltsverpflichtung-- auf die eingetragene Lebenspartnerschaft anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 08.12.2004
Vorinstanz/AZ: II 510/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 14 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2013
Erledigungs-Az: III R 11/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvR 909/06 ausgesetzt. - Erledigung der Hauptsache