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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 11/12 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 4 Satz 4, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 5, AO § 351 Abs. 1
Schlagwörter Verlustfeststellung, Änderung
Rechtsfrage: Voraussetzungen einer Änderung nach § 10 d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG: Scheidet bei geänderten Verlustfeststellungsbescheiden eine Änderung nach § 10 d Abs. 4 EStG über den Rahmen des § 351 AO aus, wenn der zugrunde liegende Einkommensteuerbescheid nicht geändert werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.05.2011
Vorinstanz/AZ: 10 K 263/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 12 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2013
Erledigungs-Az: IX R 11/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 16 71