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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 37/07 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 |
Schlagwörter | Gegenleistung, Bemessungsgrundlage, Grunderwerbsteuer, Einbringung |
Rechtsfrage: | Streitig ist die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer bei Einbringung eines unbebauten Grundstücks in überplantem Zustand in eine Personengesellschaft. Ist als Gegenleistung der Wert der vereinbarten Gesellschaftsrechte anzusetzen oder sind im Vertrag bezifferte Überplanungsleistungen einzubeziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1938/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 08 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.07.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 37/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 43 86 |