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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 101/07 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Nr. 5 Satz 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Ausbildung, Wechselnde Einsatzstellen |
Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag: Ist eine studierende Rechtspflegeanwärterin mit verschiedenen Tätigkeitsstätten (mehrere Ausbildungsorte/ Studienort) an wechselnden Einsatzstellen tätig, wenn keine der Ausbildungsstätten als Mittelpunkt der Ausbildungstätigkeit angesehen werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 5060/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 15 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 101/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 01 40 |