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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-364/16 (EuG)
§§: DVO (EU) 2015/2272 Art. 1, VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 11 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, China, Eisen, Stahl, Rohre, Tarifierung
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Kommission: Die Klägerin beantragt, den am oder vor dem 6.6.2016 erlassenen Beschluss der Europäischen Kommission, die Hubei Xinyegang Steel Co. Ltd von der Liste der unter dem TARIC-Zusatzcode A950 aufgeführten Unternehmen zu streichen und sie stattdessen für alle in Art. 1 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 der Kommission vom 7.12.2015 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Art. 11 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1225/2009 des Rates (ABl. 2015 L 322 S. 21) genannten TARIC-Codes unter einem neuen TARIC-Zusatzcode C129 zu führen und dabei den Antidumpingzollsatz für Einfuhren der von Hubei produzierten nahtlosen Rohre auf 0 % herabzusetzen, für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 305 S. 51
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 18.10.2018
Erledigungs-Az: Rs T-364/16