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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 55/07 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5, LStR R 73 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Betriebsveranstaltung, Aufteilung, Betriebliche Veranlassung, Geldwerter Vorteil, Arbeitslohn, Freigrenze |
Rechtsfrage: | Kann eine Betriebsveranstaltung für Zwecke der Lohnversteuerung in eine Veranstaltung aus rein eigenbetrieblichem Interesse und ein Betriebsfest mit Freigrenze i.H.v. 200 EUR aufgeteilt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 20.09.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1279/05 E , Ki, L |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 118 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.04.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 55/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 20 85 |