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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 37/08
§§: KStG § 8 b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2, UmwStG § 20 Abs. 1 Satz 1, UmwStG § 23 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Steuerfreiheit, Gesellschaftsanteil, Einbringung, Verfassungswidrigkeit, Normenklarheit
Rechtsfrage: Steuerfreiheit aus der Veräußerung von eingebrachten Gesellschaftsanteilen: Ist § 8 b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 KStG wegen Verstoßes gegen das Gebot der Normenklarheit verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 18.02.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 212/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 23 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2009
Erledigungs-Az: I R 37/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 28 66