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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 26/05
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12, EStG § 10 d Abs. 4
Schlagwörter Ausbildung, Erststudium, Vorab entstandene Werbungskosten, Erwerbsaufwendungen
Rechtsfrage: Aufwendungen für ein erstmaliges Universitätsstudium als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Besteht ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang der Aufwendungen mit künftigen steuerbaren Einkünften aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit auch dann, wenn das Studium im Anschluss an das Abitur und den Zivildienst begonnen wird und über die allgemein jedem Studium innewohnende Eignung, eine künftige berufliche Tätigkeit zu ermöglichen bzw. zu fördern, hinaus kein weiterer Bezug zur künftigen Erwerbstätigkeit erkennbar ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.02.2005
Vorinstanz/AZ: 9 K 211/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 860
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 23 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.2006
Erledigungs-Az: VI R 26/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 35 00