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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 37/19 (BFH) | 
| §§: | KraftStG § 3 Nr. 5 | 
| Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Krankentransport | 
| Rechtsfrage: | Ist die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, für ein laut Zulassungsbescheinigung als Sonderfahrzeug für Behinderte mit Rollstuhl-Hebevorrichtung bezeichnetes Fahrzeug zu gewähren, mit dem kranke und behinderte Menschen - außerhalb von Notfalleinsätzen und ohne Anwesenheit medizinisch geschulten Personals - zu Arztbesuchen und Behandlungen (wie z.B. Chemo- und Bestrahlungstherapien, Dialyse) und wieder zurück transportiert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 26.09.2019 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 8023/18 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 17 85 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 17.12.2020 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 37/19 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 06 67 | 
