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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-534/16 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 273, EUGrdRCh Art. 16, EUGrdRCh Art. 21, EUGrdRCh Art. 49 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerhinterziehung, Slowakei, Grundrecht, Steuerbürgschaft, Geschäftsführer, Juristische Person |
Rechtsfrage: | 1. Kann ein solches Vorgehen einer innerstaatlichen Behörde, wonach der Umstand, dass der gegenwärtige Geschäftsführer einer juristischen Person zugleich Geschäftsführer einer anderen juristischen Person ist, die nicht gezahlte Steuern schuldet, im innerstaatlichen Recht als Grund angesehen wird, eine Steuerbürgschaft in Höhe von bis zu 500 000 Euro aufzuerlegen, als mit dem Ziel von Art. 273 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, d.h. der Bekämpfung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, vereinbar angesehen werden? - 2. Kann davon ausgegangen werden, dass die vorgenannte Steuerbürgschaft in Höhe von bis zu 500 000 Euro, wie sie im Ausgangsverfahren auferlegt wurde, nicht gegen die unternehmerische Freiheit i.S. von Art. 16 verstößt und nicht mittelbar dazu führt, dass der Steuerpflichtige für insolvent erklärt wird, dass sie nicht diskriminierend i.S. von Art. 21 Abs. 1 ist und dass sie bei der Erhebung der Mehrwertsteuer nicht gegen den Grundsatz ne bis in idem und das Rückwirkungsverbot i.S. von Art. 49 Abs. 1 und 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt? |
Vorinstanz: | Najvyssí súd Slovenskej republiky (Slowakei) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2017 Nr. C 22 S. 6 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 26.10.2017 |
Erledigungs-Az: | Rs C-534/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 20 51 |