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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 41/16 (BFH) |
§§: | AO § 129, EStG § 41 b Abs. 1 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Elektronische Übermittlung, Lohnsteuerbescheinigung, Falsche Angaben, Steuererklärung |
Rechtsfrage: | Ist es eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO, wenn der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung in Papierform seinen aus zwei Arbeitsverhältnissen bezogenen Arbeitslohn in zutreffender Höhe eingetragen hat, das FA bei der elektronischen Erfassung der Steuererklärung anhand der programmgesteuerten Suche nach elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen nur den Arbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis berücksichtigt hat, nicht aber den zu diesem Zeitpunkt vom Arbeitgeber in unzutreffender Höhe (Nullmeldung) übermittelten Arbeitslohn aus dem weiteren Arbeitsverhältnis? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 14.03.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1920/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 02 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2018 |
Erledigungs-Az: | VI R 41/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 02 27 |