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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-123/15 (EuGH)
§§: ErbStG § 2, ErbStG § 15, ErbStG § 27, AEUV Art. 63, AEUV Art. 65
Schlagwörter EG, EU, Kapitalverkehrsfreiheit, Erbschaftsteuer, Steuerermäßigung, Steuerklasse, Vorerwerb, Ausland
Rechtsfrage: Steht die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 Abs. 1 i.V.m. Art. 65 AEUV der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die bei einem Erwerb von Todes wegen durch Personen einer bestimmten Steuerklasse eine Ermäßigung der Erbschaftsteuer vorsieht, wenn der Nachlass Vermögen enthält, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben worden ist, und für diesen Vorerwerb Erbschaftsteuer in dem Mitgliedstaat festgesetzt wurde, während eine Steuerermäßigung ausscheidet, wenn für den Vorerwerb Erbschaftsteuer in einem anderen Mitgliedstaat erhoben wurde?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 20.01.2015
Vorinstanz/AZ: II R 37/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 06
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 30.06.2016
Erledigungs-Az: Rs C-123/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 17 39