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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 40/08 (BFH) |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Rechtserheblichkeit, Neue Tatsache, Feststellungslast, Ausgleichszahlung, Zusatzversorgungskasse, Arbeitslohn |
Rechtsfrage: | Führt bereits die bloße Möglichkeit einer anderen Entscheidung zur Begründung der Rechtserheblichkeit einer neuen Tatsache (hier: nachträgliches Bekanntwerden von Ausgleichszahlungen eines Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Wechsel der Zusatzversorgungskasse, die der Arbeitgeber als Arbeitslohn versteuert hat)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.08.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 580/07 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 1926 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 40 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.04.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 40/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 18 71 |