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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 10/07
§§: MOG § 14 Abs. 2, AO § 236, BGB § 291
Schlagwörter Ausfuhrerstattung, Prozesszinsen
Rechtsfrage: Setzt die Gewährung von Prozesszinsen voraus, dass der Erstattungsanspruch auf der Herabsetzung einer festgesetzten Steuer oder aufgrund der jeweiligen gerichtlichen Entscheidung betreffend die Steuerfestsetzung beruht und nicht auf einer gerichtlich entschiedenen Abrechnung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (hier: nach Festsetzung der Ausfuhrerstattung durch bestandskräftigen Bescheid)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 01.03.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 185/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 17 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.05.2008
Erledigungs-Az: VII R 10/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 36 16