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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-303/05 (EuG) |
| §§: | Entscheidung 2003/193/EG |
| Schlagwörter | Subvention, Beihilfe, EG, Italien, EU, Stromsteuer |
| Rechtsfrage: | Ist die Entscheidung der Kommission vom 16.3.2005 über eine Beihilfe zur Reduzierung von Treibhausgas durch alternative Energiequellen und Energieeinsparung (staatliche Beihilfe Nr. C 35/03) insoweit nichtig, als sie die Maßnahmen zur Finanzierung des Baus eines Fernwärmenetzes im Raum Comprensorio Torrino-Mezzocammino als staatliche Beihilfe einstuft und die Gewährung der Beihilfe aussetzt, bis Italien nachgewiesen hat, dass die ACEA die Beihilfe zurückgezahlt hat, die für rechtswidrig und unvereinbar mit der Entscheidung 2003/193/EG vom 5.6.2002 über Steuererleichterungen für frühere gemeindeeigene Betriebe erklärt wurde? |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2005 Nr. C 257 S. 14 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 08.09.2009 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-303/05 |