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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 32/02 |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1 Satz 3, EStG § 62, EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Unterhalt, Enkel, Ausland, Kindergeld |
Rechtsfrage: | Aufwendungen für die Berufsausbildung der beiden mit den Eltern in Großbritannien lebenden Enkelkinder als außergewöhnliche Belastung? Besteht ein Anspruch auf Kindergeld i.S. von § 33 a Abs. 1 Satz 3 EStG auch durch Ansprüche auf kindergeldähnliche Leistungen in Großbritannien? Ist § 65 EStG auch bei nicht unbeschränkter Steuerpflicht der Kinder des Klägers anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1407/99 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 28 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.12.2003 |
Erledigungs-Az: | III R 32/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 03 97 |