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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 73/04 |
§§: | DBA IRL Art. 22 Abs. 2 Buchst. a, AO 1977 § 42, FGO § 126 Abs. 5 |
Schlagwörter | Ausland, Gestaltungsmissbrauch, Kapitalgesellschaft, Rechtsform, Schachtelbeteiligung, Bindung, zweiter Rechtsgang, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | 1. Kann eine inländische Kapitalgesellschaft für Gewinnausschüttungen einer irischen Kapitalanlagegesellschaft in IFSC (Dublin Docks) in der Rechtsform einer unlimited company having a share capital das Schachtelprivileg nach dem DBA-Irland beanspruchen (vgl. dazu Senats-Urteil vom 25.2.2004 I R 42/02, DStRE 2004 S. 992)? - 2. Inwieweit ist der BFH im zweiten Rechtsgang an seine dem zurückverweisenden Urteil im ersten Rechtsgang zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden, wenn sich die Rechtsprechung des BFH seit dem Ergehen des zurückverweisenden Urteils im ersten Rechtsgang geändert hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 51/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 106 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 10 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.04.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 73/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |