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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 100/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Fortbildungskosten, Ausbildungskosten, Erststudium, Betriebswirt
Rechtsfrage: Aufwendungen eines ausgebildeten Sozialversicherungsangestellten, dem nach einer 15-monatigen Fortbildung zum Personalfachkaufmann eine entsprechend höherwertige Tätigkeit in der Personalabteilung übertragen worden war, für ein berufsbegleitendes Studium zum Diplom-Betriebswirt (FH) mit personal- und arbeitsrechtlichem Studienschwerpunkt als Fortbildungskosten abziehbar, weil der Studiengang als Ergänzung der bisherigen Tätigkeit und auf die Bedürfnisse des Arbeitgebers ausgerichtet ist? Berufsbegleitendes Erststudium grundsätzlich Berufsausbildung? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.06.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K (XII) 584/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1272
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 78 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2003
Erledigungs-Az: VI R 100/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 22 14