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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 69/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 2 Abs. 2, EStG § 16
Schlagwörter Kinderfreibetrag, Grenzbetrag, Veräußerungsgewinn, Einkünfteermittlung
Rechtsfrage: Überschrittener Grenzbetrag: Ist wegen der Bindung an die ertragsteuerliche Einkünfte-/Gewinnermittlung ein im laufenden Veranlagungszeitraum zu erfassender, nach den vertraglichen Regelungen aber erst am 31.12. des folgenden Jahres zugeflossener Veräußerungsgewinn aus gewerblichen Beteiligungseinkünften bei der Grenzbetragsberechnung zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.08.2009
Vorinstanz/AZ: 10 K 1180/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.12.2011
Erledigungs-Az: III R 69/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 12 76