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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 87/99 |
§§: | UStG § 16 J: 1993, UStG § 18 J: 1993, KO § 53, KO § 54, KO § 55 |
Schlagwörter | Konkurs, Insolvenz, Saldierung, Einheitliches Unternehmen |
Rechtsfrage: | Gelten die Grundsätze der §§ 16 und 18 UStG, wonach eine getrennte Berechnung und Festsetzung der USt nach verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Unternehmers nicht vorgesehen ist, nicht, wenn nach Konkurseröffnung umsatzsteuerliche Eingangs- und/oder Ausgangsumsätze zum einen vom Konkursverwalter für die Masse und zum anderen vom Gemeinschuldner für den Bereich des konkursfreien Vermögens bewirkt werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 151/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2000 |
Erledigungs-Az: | V R 87/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 12 59 |