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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 89/10 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 2, EStG § 6
Schlagwörter Werbungskosten, Zuschuss, Dritter, Anschaffungskosten, Bemessungsgrundlage, Absetzung für Abnutzung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Rechtsfrage: Mindert ein im abgekürzten Zahlungsweg von Dritten geleisteter Zuschuss zu den Anschaffungskosten eines behindertengerecht umgebauten Fahrzeuges die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung bei der Berechnung der tatsächlichen Fahrzeugkosten eines Behinderten als Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 27.05.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 2712/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 04 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.06.2012
Erledigungs-Az: VI R 89/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 25 69