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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 38/00 |
§§: | EStG § 50 d Abs 1 a, EStG § 44 d, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Domizilgesellschaft, Basisgesellschaft, Kapitalertragsteuer, Erstattung, Steuerbescheid, Ausland |
Rechtsfrage: | Hat eine in den Niederlanden ansässige Holdinggesellschaft einen Anspruch darauf, dass die Kapitalertragsteuer auf die Gewinnausschüttung ihrer inländischen Tochter-GmbH gemäß § 44 d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auf 5 v.H. ermäßigt und der darüber hinausgehende Betrag gemäß § 50 d Abs. 1 EStG erstattet wird oder ist sie als Basisgesellschaft gemäß § 50 d Abs. 1 a EStG zu beurteilen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 5329/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.03.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 38/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 84 91 |