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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-53/13 (EuGH)
§§: AEUV Art. 56, AEUV Art. 57
Schlagwörter EG, EU, Lohnsteuer, Tschechien, Steuerabzug
Rechtsfrage: Stehen die Art. 56 und 57 AEUV der Anwendung einer innerstaatlichen rechtlichen Regelung entgegen, die für den Fall, dass ein Unternehmen, das einem anderen Unternehmen Arbeitnehmer überlässt (überlassendes Unternehmen), seinen Sitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats hat, dem Unternehmen, das die Arbeitnehmer in Anspruch nimmt, die Verpflichtung auferlegt, für die entsprechenden Arbeitnehmer Lohnsteuer einzubehalten und an den Staatshaushalt abzuführen, während diese Verpflichtung dem überlassenden Unternehmen obliegt, sofern es seinen Sitz im Gebiet der Tschechischen Republik hat?
Vorinstanz: Krajsky soud v Ostrave (Tschechische Republik)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 141 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.06.2014
Erledigungs-Az: Rs C-53/13 und C-80/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 21 52