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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 70/10 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, FGO § 76
Schlagwörter Kindergeld, Arbeitslosigkeit, Meldung, Zeuge, Sachaufklärung
Rechtsfrage: Kindergeldrückforderung wegen fehlender Rückmeldung des Kindes als Arbeitssuchender bei der Arbeitsvermittlung - Nachweis über den Inhalt eines zwischen dem Kind des Antragstellers und der Agentur für Arbeit telefonisch geführten Gesprächs. Ist der Akteninhalt der Agentur für Arbeit ausreichend? Verletzung der Sachaufklärungspflicht, wenn das FG auf die Vernehmung eines angebotenen Zeugen (hier: Kind) verzichtet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.09.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 1966/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 10 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2012
Erledigungs-Az: III R 70/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zum Teil unbegründet - Revision zum Teil begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 29 90