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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 5/16 (BFH)
§§: BewG § 182 Abs. 2 Nr. 3, BewG § 182 Abs. 4 Nr. 1, BewG § 189, BewG § 190
Schlagwörter Bewertung, Sachwertverfahren, Dachgeschoss
Rechtsfrage: Berücksichtigung eines Dachgeschosses bei der Bewertung im Sachwertverfahren: Ist das Dachgeschoss eines Hauses in die Berechnung der Bruttogrundfläche für Zwecke der Feststellung des Grundbesitzwerts bei der Erbschaftsteuer mit einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.11.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 10/15 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 303
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 04 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.10.2016
Erledigungs-Az: II R 5/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig