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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 187/98 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Übergangszeit, Sprachausbildung, Ausland |
Rechtsfrage: | Ist eine für ein anschließendes inländisches Hochschulstudium freiwillig aufgenommene, möglicherweise vorbereitende, aber nicht vorgeschriebene Sprachausbildung im Ausland (9 Monate Sprachenschule und privater Sprachunterricht in Gastfamilie) als Übergangszeit und als "Ausbildung für einen Beruf" anzuerkennen? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.1998 |
Vorinstanz/AZ: | V 255/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 955 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 98 15 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.07.1999 |
Erledigungs-Az: | VI R 187/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 50 34 |