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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 56/02 |
§§: | EStG § 1, EStG § 26 |
Schlagwörter | Unbeschränkte Steuerpflicht, Ausland, Zusammenveranlagung, Wohnsitz, Zweitwohnung |
Rechtsfrage: | Ist eine in Italien berufstätige Ehefrau, die ihren im Inland als Arbeitnehmer beschäftigten Ehemann mit Hauptwohnsitz in Italien in der zusätzlich angemieteten Wohnung im Inland besucht, im Inland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen, so dass die Ehegatten zusammen veranlagt werden können? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 6348/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 95 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.01.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 56/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 52 |