Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 47/98
§§: AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, BewG § 75 Abs. 1 Nr. 4, BewG § 75 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Bekanntgabe, Steuerbescheid, Zugang, Bewertung, Einfamilienhaus, gemischtgenutztes Grundstück
Rechtsfrage: 1. Wahrung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, der Zugang des Bescheids an den Steuerpflichtigen möglicherweise nicht erfolgt ist (hier: bestrittener Zugang) und die Finanzbehörde nach Fristablauf die Bekanntgabe wiederholt? - 2. Bewertung des bebauten Grundstücks als Einfamilienhaus oder als gemischtgenutztes Grundstück?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 23.07.1998
Vorinstanz/AZ: IV 49/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.03.2004
Erledigungs-Az: II R 47/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den Großen Senat durch Beschluss vom 6.6.2001 - Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 30 04