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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 39/98
§§: AO 1977 § 182, AO 1977 § 179 Abs. 1, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 2 Abs. 1, EStG § 10d Abs. 3, EStG § 15, EStG § 21
Schlagwörter Bindungswirkung, Feststellungsbescheid, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Umqualifizierung, Einkunftsart
Rechtsfrage: Können Einkünfte aus verschiedenen Grundstücksgesellschaften, die auf der Gesellschaftsebene als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung festgestellt worden sind, im Einkommensteuerbescheid / im Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs der Gesellschafter in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert und mit abweichenden Beträgen (ohne Abänderung der Bescheide auf der Gesellschaftsebene) der Besteuerung zugrunde gelegt werden?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.07.1998
Vorinstanz/AZ: 11 K 5679/96 E, F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.02.2006
Erledigungs-Az: IX R 80/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: neues Aktenzeichen: IX R 80/98 - Vorlage an Großen Senat - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 25 53