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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 77/00 |
§§: | GewStG § 35 b Abs 2 S 2 |
Schlagwörter | Verlust, Änderung, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlage |
Rechtsfrage: | Darf das FA nach Änderung des Gewerbesteuermessbescheids einer GmbH für 1990 den bestandskräftigen Bescheid über den vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den 31.12.1990 gemäß § 35 b Abs. 2 Satz 2 GewStG aufheben? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 749/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 60 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2001 |
Erledigungs-Az: | I R 77/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 75 72 |