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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 49/97
§§: InvZulG § 2 Satz 1 J: 1993, InvZulG § 11 Abs. 1 Satz 1 J: 1996
Schlagwörter Verbleiben, Wirtschaftlicher Verbrauch, Ausscheiden, Veräußerung
Rechtsfrage: Investitionszulage für selbsthergestellte Milchkühe, die vor Ablauf von drei Jahren wegen Unbrauchbarkeit (Bestimmung durch Tierarzt) ausgeschieden sind? Kein wirtschaftlicher Verbrauch wegen des Veräußerungserlöses von mehr als 700,- DM (vgl. BMF in BStBl I 1996, 1460)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 03.06.1997
Vorinstanz/AZ: 3 K 1005/95 I
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1257
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.1999
Erledigungs-Az: III R 49/97
Erledigungs-Vermerk: Beitrittsaufforderung an BMF mit BFH-Beschluß vom 27.4.1999, III R 49/97 (NV)
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 05 33