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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 36/13 (BFH) |
§§: | EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, GG Art. 3, GG Art. 20 Abs. 1 |
Schlagwörter | Progressionsvorbehalt, Krankengeld, Krankentagegeld, Willkür |
Rechtsfrage: | Ist § 32 b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot und das Sozialstaatsprinzip, weil lediglich das von einer gesetzlichen Krankenversicherung bezogene Krankengeld, nicht aber das von einer privaten Krankenversicherung bezogene Krankentagegeld erfasst wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3506/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 1762 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 28 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.11.2014 |
Erledigungs-Az: | III R 36/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 04 07 |