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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 3/07 |
§§: | StromStG § 10, AO § 110, AO § 47, StromStV § 18 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Vergütung, Erlass, Festsetzungsfrist, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Kann für den verspätet eingegangenen Antrag auf Vergütung von Stromsteuer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn die Festsetzungsfrist zum Zeitpunkt des Antragseingangs bereits abgelaufen war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 107/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 12 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.01.2008 |
Erledigungs-Az: | VII R 3/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 15 08 |