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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 18/08 (BFH) |
§§: | AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 41 Abs. 1 |
Schlagwörter | Rückwirkendes Ereignis, Urteil, Gewinnverteilung, Änderung, Feststellungsbescheid |
Rechtsfrage: | Stellen zivilgerichtliche Urteile, in denen eine abweichende Gewinnverteilung für die Vergangenheit festgestellt wurde, ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung dar, so dass die bestandskräftigen Feststellungsbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Sonstige Person |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 04.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 3366/07 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 00 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2012 |
Erledigungs-Az: | IV R 18/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 15 51 |