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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 42/11 (BFH)
§§: GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung
Rechtsfrage: Rückgängigmachung Grundstückskaufvertrag: Sind die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG zur Rückgängigmachung des Kaufvertrags nicht erfüllt, weil aufgrund der Weiterveräußerung des Grundstücks die an den Kaufverträgen beteiligten Personen ihre ursprüngliche Rechtsposition nicht wiedererlangt haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 21.06.2011
Vorinstanz/AZ: 3 K 12/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 32 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.03.2012
Erledigungs-Az: II R 42/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 21 90