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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 31/07 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 3 Satz 2, EStG § 16 Abs. 4, EStG § 52 Abs. 19 a Satz 2, JStG 1996
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Freibetrag, Anwendungsvorschrift
Rechtsfrage: Berücksichtigung eines Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG im Veranlagungszeitraum 2001 obwohl bereits im Veranlagungszeitraum 1996 ein solcher Freibetrag in Anspruch genommen wurde? - Ist bei der Überleitungsvorschrift des § 52 Abs. 19 a Satz 2 EStG (i.d.F. des JStG 1996; nunmehr § 52 Abs. 34 Satz 5 EStG) auf das obligatorische Rechtsgeschäft (vertragliche Vereinbarung vom 27.12.1995) oder auf das Erfüllungsgeschäft (Übertragung zum 1.1.1996) abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 29.08.2007
Vorinstanz/AZ: 12 K 1038/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 08 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.2010
Erledigungs-Az: VIII R 49/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 49/07 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 11 92