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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 13/11 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte, Behinderung, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Inwiefern ist eine Nachzahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei der Kindergeldfestsetzung zu berücksichtigen? War das Kind außerstande, sich selbst zu unterhalten (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG)? Divergenz zum BFH-Urteil vom 4.11.2003 VIII R 43/02 (BStBl 2010 II S. 1046 = SIS 04 05 44)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.04.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 1017/05 (Kg)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 21 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2012
Erledigungs-Az: V R 39/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an V. Senat - neues Aktenzeichen: V R 39/11 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 24 26