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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 48/09 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Wohnung |
Rechtsfrage: | Kindergeld für verheiratete studierende Tochter, die mit ihrem ebenfalls studierenden Ehemann eine Dreizimmer-Wohnung am Studienort angemietet und zeitweise auch bewohnt hat, wegen Unterschreitens des Grenzbetrages durch die Berücksichtigung von Werbungskosten für Fahren zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vom Wohnort der Eltern/Schwiegereltern, da sich dort weiterhin der Mittelpunkt der Lebensinteressen befunden haben soll? Zimmer im Haus der Eltern als eigene Wohnung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 94/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 1209 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 22 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 48/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 58 |