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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 103/10 (BFH)
§§: DBA-Brasilien Art. 24 Abs. 2, KStG § 26 Abs. 1, KStG § 26 Abs. 6, EStG § 34 c Abs. 1, EStG § 34 c Abs. 6, EStG § 34 d Nr. 6
Schlagwörter Anrechnungsmethode, Fiktive Quellensteuer, Zinsen, Währungsverlust, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Ist die Steueranrechnung bei einem Zinsgeschäft in Fremdwährung mit gleichzeitiger Absicherung des Fremdwährungsrisikos über ein Devisentermingeschäft nur auf das Nettoergebnis möglich? Ist (alternativ) der Anrechnungshöchstbetrag bei solch einem Geschäft unter Berücksichtigung des Währungsverlustes als Abzugsposten zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 02.11.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 13/08 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 14 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2011
Erledigungs-Az: I R 103/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 27 65