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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 98/01
§§: EStG § 70 Abs. 2, EStG § 70 Abs. 3, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 172
Schlagwörter Kindergeld, Änderung
Rechtsfrage: Kommt einem bestandskräftigen Bescheid, mit dem eine Kindergeldfestsetzung abgelehnt wurde (sog. Nullfestsetzung), Bindungswirkung dergestalt zu, dass auf einen danach erneut gestellten Antrag Kindergeld nur mit Wirkung für die Zukunft bewilligt werden kann, oder kann das Kindergeld -bei Erfüllung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen- auch rückwirkend festgesetzt werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 20.09.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 1763/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2003
Erledigungs-Az: VIII R 98/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 60 23