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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 44/06
§§: EigZulG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Kinderzulage, Ehegatten, Erstobjekt, Zweitobjekt, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Kinderzulage für Ehegatten bei mehreren Objekten: Steht in den Fällen, in denen ein Ehegatte für eine ihm allein gehörende Wohnung die volle Kinderzulage erhält, dem anderen Ehegatten für eine weitere, im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehende Wohnung ebenfalls die volle Kinderzulage zu, weil weder die Beschränkung nach § 9 Abs. 5 Satz 3 EigZulG greift noch bei Ehegatten eine insgesamt zweifache Inanspruchnahme der Kinderzulage prinzipiell ausgeschlossen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.09.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 1898/02 (Ez)
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1813
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 43 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2007
Erledigungs-Az: IX R 44/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 20 95