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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 21/07 (BFH)
§§: EStG § 42 d, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
Schlagwörter Gesellschafter-Geschäftsführer, Einmann-GmbH, Dienstreise, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Rechtsfrage: Sind Fahrten des Alleingesellschafter-Geschäftsführers als einziger Arbeitnehmer der GmbH zwischen dem Betriebssitz und mehreren festen Kunden als Dienstreisen oder als Fahrten zu und zwischen mehreren Arbeitsstätten zu werten, wenn von ca. 296 Stunden mtl. Arbeitszeit 160 am und 136 außerhalb des Betriebssitzes erbracht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 13.09.2006
Vorinstanz/AZ: 3 K 1343/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 21 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.07.2008
Erledigungs-Az: VI R 21/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 35 53