
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 42/07 (BFH) |
§§: | ErbStG § 19 Abs. 3, ErbStG § 15 Abs. 3, ErbStG § 6 Abs. 2, BGB § 2269 |
Schlagwörter | Härteausgleich, Erbschaftsteuer, Schlusserbe, Übermaßverbot |
Rechtsfrage: | Ist der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG im Falle einer Schlusserbschaft nach einem sog. Berliner Testament (§ 2269 BGB) unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 ErbStG auf beide Nachlässe anzuwenden? Ergibt sich bei Nichtanwendung eine Übermaßbesteuerung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.01.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 314/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 25 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 42/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 36 34 |