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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 62/01
§§: GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Einheitliches Vertragswerk, Einheitlicher Vertrag, Einheitlicher Leistungsgegenstand, Bauerrichtungskosten, Grundstückserwerb
Rechtsfrage: Einheitliches Vertragswerk - mittelbar abgestimmtes Verhalten auf der Veräußererseite: Sind beim Erwerb eines unbebauten Grundstücks und Abschluss eines Werkvertrags für die Errichtung eines Gebäudes die Grundsätze des einheitlichen Vertragswerks auch dann anzuwenden, wenn zwischen Grundstückseigentümer und Bauunternehmer kein abgestimmtes Verhalten anzunehmen ist, jedoch der eingeschaltete Grundstücksmakler und der Baubetreuer zusammenwirkten, und dies für den Erwerber durch eine Zeitungsannonce erkennbar war. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 13.09.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 661/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1566
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 52 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.03.2004
Erledigungs-Az: II R 62/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet