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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 65/00 |
§§: | EStG § 17, AO § 41 |
Schlagwörter | Wesentliche Beteiligung, Abstandszahlung, Verzicht |
Rechtsfrage: | Ist eine Abstandszahlung nach § 17 EStG steuerpflichtig, wenn sich ein Stpfl. an einer GmbH (wesentlich) beteiligen wollte, die Altgesellschafter aber nicht für eine Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister sorgen und der Stpfl. gegen Abstandszahlung verzichtet, Gesellschafter zu werden? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 7577/97 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 61 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.01.2001 |
Erledigungs-Az: | VIII B 65/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |