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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 23/05
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Wohnung, Notwendigkeit, Angemessenheit
Rechtsfrage: Konkretisierung des Begriffs der "notwendigen" Aufwendungen für die Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung: Ist bei der Prüfung der Angemessenheit der Wohnung am Beschäftigungsort von einer Wohnungsgröße bis zu 60 qm auszugehen und ist ein beruflich genutzter Arbeitsraum zusätzlich als angemessen mit einzubeziehen, auch wenn für diesen Raum die steuerrechtliche Anerkennung als Arbeitszimmers nicht gegeben ist? In welchem Konkurrenzverhältnis stehen § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 b EStG und § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG zueinander? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.12.2003
Vorinstanz/AZ: 8 K 4428/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 43 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2007
Erledigungs-Az: VI R 23/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 29 05