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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 71/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Berufsausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit
Rechtsfrage: Überschrittener Grenzbetrag: Berechnung des Grenzbetrages bei nach Ausbildungsende ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit? Ist mit dem Urteil III R 15/06 die Rechtsprechung zur Vollzeiterwerbstätigkeit vollständig aufgegeben worden? Sind demnach immer alle Einkünfte und Bezüge in die Berechnung des maßgeblichen Grenzbetrages einzubeziehen, wenn die Berufsausbildung ernsthaft und nachhaltig betrieben wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.09.2009
Vorinstanz/AZ: 15 K 4679/08 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 88
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage