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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III B 34/02 |
§§: | InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Erhöhte Investitionszulage, verarbeitendes Gewerbe, Betriebsaufspaltung |
Rechtsfrage: | Ist die erhöhte Investitionszulage für das verarbeitende Gewerbe nicht mehr zu gewähren, wenn die Produktionsanlagen nur noch im Rahmen einer Betriebsaufspaltung verpachtet werden und die Besitzgesellschaft an der Betriebsgesellschaft nur mit 6,75 v.H. des Stammkapitals beteiligt ist? |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 28.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 544/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 940 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 72 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.08.2002 |
Erledigungs-Az: | III B 34/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 02 88 |