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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 5/08 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderung, Lebensunterhalt, Kausalität |
Rechtsfrage: | Muss die Behinderung des Kindes die alleinige, bzw. ganz überwiegende Ursache für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt sein oder ist eine Mitursächlichkeit - kumulative Kausalität - (hier: Kind mit einer Behinderung von nur 25 v.H. in Ausbildung) ausreichend? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 10151/06 B |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.02.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 5/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 09 96 |