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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 13/01 | 
| §§: | EStG § 40 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 200 Abs. 1 S. 3, HGB § 54 | 
| Schlagwörter | Lohnsteuer, Pauschalierung, Antrag, Handlungsbevollmächtigter, Wirksamkeit | 
| Rechtsfrage: | Gehört ein ausdrücklicher Hinweis des FA auf die Rechtsfolgen eines Pauschalierungsantrags nach § 40 Abs. 1 EStG zu den unverzichtbaren Anforderungen für dessen Wirksamkeit? Kann ein mit dem Zusatz "i.V." zeichnender Handlungsbevollmächtigter einer Aktiengesellschaft einen rechtswirksamen Antrag auf Lohnsteuer-Pauschalierung stellen und gilt die Handlungsvollmacht n e b e n der im Handelsregister eingetragenen Vertretungsregelung? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.11.1999 | 
| Vorinstanz/AZ: | VI 66/98 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 10.10.2002 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 13/01 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 09 04 | 
