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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 65/06
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, BGB § 1360, BGB § 1360 a
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Unterhalt, Ehepartner, Einkünfte
Rechtsfrage: Berechnung des Grenzbetrages bei verheiratetem Kind: Keine Änderung der vorrangigen Unterhaltsverpflichtung des Ehepartners dadurch, dass der unterhaltsberechtigte Ehepartner Zuwendungen, die selbst nicht als Bezüge zu behandeln sind, von Dritten erhält? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.06.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 174/05 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1530
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 36 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2007
Erledigungs-Az: III R 65/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 24 93