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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 49/13 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
Schlagwörter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Werbungskosten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Entfernung
Rechtsfrage: Kann für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese deshalb verkehrsgünstiger erscheint, weil sich ihre Benutzung für den Steuerpflichtigen wegen ersparter Mautkosten kostengünstiger darstellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 26.06.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 56/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 31 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2013
Erledigungs-Az: VI R 49/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 10 76