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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 29/05
§§: InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Wohnraum, Wohnzwecke, Erhaltungsaufwand, Investitionszulage
Rechtsfrage: Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken: Keine Nutzung des Gebäudes als Mietwohnung wenn die Arbeiterwohlfahrt darin chronisch psychisch Kranke in 10 Einzelzimmern mit Mitbenutzungsrecht der für eine selbständige Haushaltsführung notwendigen Räume, aber ohne Auswahlmöglichkeit der Mitbewohner betreut? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 07.04.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 1601/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2005
Erledigungs-Az: III R 29/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 26 50