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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 59/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c |
Schlagwörter | Kindergeld, Übergangszeit, Ausbildung, Zivildienst |
Rechtsfrage: | Besteht bei Überschreiten der viermonatigen Übergangszeit zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn des Zivildienstes auch für die ersten vier Monate kein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind damit rechnen musste, dass die gesetzliche Übergangszeit nicht eingehalten werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 30.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1385/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 03 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 59/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 29 74 |